Sie alle haben – mal wieder – über die Medien in mehr oder weniger seriöser Berichterstattung davon erfahren, dass die Ständige Impfkomission (STIKO) die Impfempfehlungen – ebenfalls mal wieder – über Nacht geändert hat. Begründet wird dies mit einem angeblich besseren Schutz gegenüber der Delta-Virussvariante mit deren gehäuften Auftreten in Deutschland, beginnend mit dem Ferienende und der Rückkehr der Urlauber, gerechnet wird.
Neue Impfregeln
Die neuen Impfregeln betreffen all diejenigen, die bereits ein erstes Mal Astra Zeneca Impfstoff bekommen haben. Hier ist jetzt die zweite Impfung mit Biontech Impfstoff vorgesehen, um angeblich einen besseren Schutz gegenüber der Delta Variante zu erreichen und damit die, seitens der scheidenden Regierung befürchtete, 4. Infektionswelle im Herbst zu verhindern. Zudem soll diese zweite Impfung bereits 4 Wochen nach der ersten erfolgen. Die STIKO weicht damit (erneut) von der Haltung der Europäischen Union ab: Die EU Arzneimittelbehörde sieht nach wie vor die Zweitimpfung mit demselben Impfstoff, wie er bei der Erstimpfung verabreicht wurde, vor. Für dieses Verhalten bleibt die STIKO eine entsprechende wissenschaftliche Begründung allerdings schuldig!
Die Probleme in der Praxis
Es fällt allen Beteiligten im Gesundheitswesen zunehmend schwer, die Empfehlungen der STIKO noch für „voll zu nehmen“. Auch das reißerische und unüberlegte Verhalten der Presse wurde im Rahmen der Pandemieberichterstattung in diesem Blog bereits mehrfach als problembehaftet gerügt. Damit wird nichts erreicht, ausser eine Verunsicherung der Bevölkerung in breiter Masse. Die Kurzfristigkeit der Entscheidungen dieses politischen Gremiums, dazu noch im Alleingang – ohne europäische Absprachen, bedeutet für die an Impfungen beteiligten Arztpraxen eine enorme Belastung. Die Termine für die Zweitimpfung werden bei der ersten vergeben und sind fix. Für kurzfristige Terminänderungen im großen Stil fehlt nicht nur die Zeit, sondern auch der Impfstoff! Wie kann das sein? Heißt es nicht, es gäbe genug? Ja, das ist richtig – vorausgesetzt, die Zweitimpfung wird mit gleichem Impfstoff durchgeführt! Denn bereits bei der Erstimpfung wird die entsprechende Dosis für die Zweitimpfung bereitgestellt und zurückgelegt. Ob die Lieferkette kurzfristig größere Mengen Biontech Impfstoff für den Ersatz des Impfstoffes von Astrazeneca liefern kann, bleibt abzuwarten.
Ach ja, eines bleibt noch: Im internationalem Reiseverkehr werden höchstwahrscheinlich gemischte Impfserien nicht anerkannt!
Wie wir konkret mit dieser neuen Situation umgehen
Alle bereits vereinbarten Impftermine zur Zweitimpfung mit Astrazeneca bleiben unverändert bestehen. Zum einen fehlt uns in der Praxis die Zeit und nicht zuletzt das Personal, um jetzt alles „über den Haufen“ zu schmeißen! Das betrifft vor allem ganze Impftage, die wir für Anfang August geplant haben.
Zudem benötigen wir dringend die Zeit, um ausreichend Biontech-Impfstoff bestellen zu können. Am Impftermin selber verabreichen wir dann – je nach Verfügbarkeit – Biontech Impfstoff. Ganz automatisch, Sie müssen dazu nichts weiter tun!
Desweiteren stellen wir ab sofort die Erstimpfung mit Vektorimpfstoff ein! Das betrifft die Marken Astrazeneca und Johnson&Johnson.
Danke für die Informationen!
Das erspart auch mir einen unnötigen Anruf und Nachfrage 🙂